Ranglisten |
Das Gasterländer Frühlingsschiessen bleibt auch
an seinem 53. Bestehen mit einem Einzeldoppel von nur Fr. 10.- für Jungschützen
das wahrscheinlich günstigste Schiessen der Schweiz. Wir hoffen damit,
den Schiesssport besonders unserem Nachwuchs zu ermöglichen und näher zu
bringen. Freundlich heissen wir Dich willkommen und freuen uns auf Deinen Besuch! Wir wünschen jetzt schon ein tolles Schiesserlebnis mit viel Freude und Guet Schuss! |
Teilnahmeberechtigung:
Lizenzierte Schützinnen und
Schützen, welche Mitglieder der teilnehmenden Vereine sind.
Einzelschützen nehmen nicht am Vereinswettkampf teil.
Schiessplatz:
Maseltrangen, "Gufel" 8
Scheiben mit Polytronic -Trefferanzeigesystem;
Anfahrtsweg
Schiesstage und Schiesszeiten:
Freitag | 28. April 2017 | 16.00 - 19.00 Uhr | ||
Samstag | 29. April 2017 | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
Samstag | 06. Mai 2017 | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
Sonntag | 07. Mai 2017 |
08.00 - 11.00 Uhr |
Standblattausgabe:
Schalteröffnung jeweils 30
Minuten vor Schiessbeginn bis 15 Minuten vor Schluss der publizierten
Schiesszeit.
Absenden:
Die Gewinner der
Vereinswanderpreise und die Einzel- und Kategoriensieger werden zum Absenden
vom Freitag, 19. Mai 2017, 19.30 Uhr in die Schützenstube im Gufel
Maseltrangen eingeladen.
Es werden keine Ranglisten versandt. Nach dem Absenden können diese von der Homepage (www.msvrufimaseltrangen.ch) heruntergeladen werden.
Sportgeräte und Munition:
Alle Gewehre müssen von der
Festunternehmung kontrolliert sein. Wer sich dieser entzieht, haftet für
daraus entstehende Folgen. Zulassung und Handhabung der Gewehre haben der
Schiessordnung des SSV und dem Hilfsverzeichnis für Ordonanzgewehre aus der
Schiessordnung des EMD zu entsprechen. Es darf nur die auf dem Schiessplatz
abgegebene Munition verschossen werden. Die Hülsen bleiben Eigentum der
Festunternehmung.
(Das Resultat zählt nicht für die Vereinskonkurrenz SSV,
resp. nicht für die Kategorien-Einteilung SSV)
Sportgeräte-Kategorien: |
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Trefferbild: | Scheibe A10 | |||||||
Schusszahl: | 12 Schuss | |||||||
Programm: |
2 obligatorische Probeschüsse 6 Schuss Einzelfeuer 4 Schuss Seriefeuer am Schluss gezeigt |
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Stellungen: |
Standardgewehre und Karabiner : Sturmgewehre : Freigewehre und Sportgewehre Damen : |
liegend frei ab Zweibeinstütze nicht liegend |
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Stellungserleichterung: | Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen. | |||||||
Zeitlimite: | Dem Schützen steht die Scheibe während 10 Minuten zur Verfügung. | |||||||
Teilnahmegebühr: |
Junioren Fr. 10. --
(Doppelgeld 1.90; Munition 4.20; Abgaben 1.50; Schussgeld 2.40) Fr. 22.-- (Doppelgeld 13.90; Munition 4.20; Abgaben 1.50; Schussgeld 2.40) |
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Auszeichnung: |
Junioren (U21) und Veteranen erhalten die Auszeichnung 2 Punkte tiefer, Junioren (U17) und SV 3 Punkte tiefer. Naturalgabe, Kranzabzeichen oder Kranzkarte des SG KSV zu Fr. 10.-- |
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Spezialauszeichnung: |
Schützenkönig, Veteranen-, Junioren- und
DamensiegerIn, sowie Kategoriensieger gemäss SSV (Art. 49) Junioren können die Spezialauszeichnung in der Kategorie Armeegewehr sowie beim Sportgewehr erzielen. Ein/e Teilnehmer/in kann nur eine Spezialauszeichnung gewinnen. |
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Rangordnung: | 1. Tiefschüsse, 2. Tiefschüsse der Serie in 100-er Wertung, 3. Resultat vom Vorjahr. | |||||||
Rangeur: | In der Reihenfolge der gelösten Standblätter. Eine Scheibenreservation ist nicht möglich. | |||||||
Zeigeordnung: | Die Schusslage und der Schusswert werden auf dem Monitor angezeigt. |
Der Vereinswettkampf
erfolgt in 4 Kategorien, gemäss Einteilung des SSV.
Das Vereinsresultat wird berechnet laut dem Reglement für den
Vereinswettkampf Gewehr SSV 300m SW-300
(3.20.01 d) Punkt 5
Vereinsresultat.
1. Kategorie : 2. Kategorie : 3. Kategorie : 4. Kategorie : |
12 Pflichtresultate 10 Pflichtresultate 8 Pflichtresultate 6 Pflichtresultate |
Anmeldung:
Die definitive
Anmeldung
der Vereine hat bis spätestens 14.
April 2017
an Kurt Zimmermann,
Wannenstrasse 4, 8718 Schänis zu erfolgen.
( E-Mail:
fruehlingsschiessen@msvrufimaseltrangen.ch )
Vereinsdoppel
(freiwillig)
Wird der Vereinsdoppel gewünscht,
ist gleichzeitig mit der Anmeldung der Betrag von CHF 45.-- auf unser Konto
32´384.01
(IBAN: CH10 8130 2000 0032 3840 1) bei der Raiffeisenbank Schänis einzuzahlen.
Vereinsauszeichnungen:
Alle Vereine, welche den
Vereinsdoppel bezahlen, erhalten ein wertvolles
Likör-Set als Erinnerungspreis.
Zudem sind folgende
Wanderpreise für alle Vereine ausgesetzt:
Punkthöchster Verein der 1. Kategorie, gestiftet von
Roger Schwitter, Die Mobiliarversicherung, Schänis
Punkthöchster Verein der 2. Kategorie, gestiftet von
Spielmann &
Partner AG, Büchsenmacherei, Schänis
Punkthöchster Verein der 3. Kategorie, gestiftet von Landi LINTH
Schänis-Kaltbrunn,
Schänis
Punkthöchster Verein der 4. Kategorie, gestiftet von
Trulli Kaminbau
AG, Mühlehorn
Verein mit der grössten Teilnehmerzahl, gestiftet von
Judith
Kessler, Coiffeurgeschäft, Galgenen
Reglement für die
Wanderpreise:
Die Wanderpreise haben eine
Laufzeit von 6 Frühlingsschiessen. Die Sieger erhalten den Wanderpreis für
ein Jahr zugesprochen und sind dafür verantwortlich, dass derselbe am 1.
Schiesstag des folgenden Jahres in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird.
Nach sechs durchgeführten Festen wird jener Verein endgültig Gewinner,
welcher den Wanderpreis am meisten gewonnen hat. Sind es mehrere Vereine, so
entscheidet das höchste Durchschnittsresultat aus allen in der
entsprechenden Kategorie absolvierten Schiessen. Pro Verein wird nur ein
Kategorien-Wanderpreis abgegeben. Ist ein Verein in mehr als einer Kategorie
gewinnberechtigt, wird der Wanderpreis in der höher gestuften Kategorie
abgegeben. Für den Wanderpreis mit der grössten Beteiligung bei gleicher
Anzahl Schützen: 1. Anzahl Junioren, 2. höhere Anzahl Schützen vom
Vorjahr.
Besondere
Bestimmungen:
Alle Teilnehmer sind nach den
Bestimmungen der USS versichert. Weitere Ansprüche werden vom OK des
Gasterländer Frühlingsschiessens abgelehnt. Im übrigen gelten die bestehenden
Verordnungen des SSV.
Allfällige Unstimmigkeiten müssen bis spätestens am letzten Schiesstag,
12.00 Uhr dem OK-Präsidenten gemeldet werden. Später eingehende
Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
8723 Maseltrangen, November 2016
MILITÄRSCHÜTZENVEREIN RUFI-MASELTRANGEN
Der Präsident des
OK: Ivo Duft Federistrasse 12, 8718 Schänis Tel. 055 615 26 91 / 079 506 52 11 |
Der Aktuar des OK: Ernst Morger |
Kirchberg,
17.12.2016 |
Geschäftsstelle: Ursula Schönenberger |
Zur Erinnerung:
Um Schiessunfällen vorzubeugen sind vor dem Betreten des Schützenhauses die Waffen zu kontrollieren: