2017

 

 

Ranglisten

 

 

 

Das Gasterländer Frühlingsschiessen bleibt auch an seinem 53. Bestehen mit einem Einzeldoppel von nur Fr. 10.- für Jungschützen das wahrscheinlich günstigste Schiessen der Schweiz. Wir hoffen damit, den Schiesssport besonders unserem Nachwuchs zu ermöglichen und näher zu bringen.

Freundlich heissen wir Dich willkommen und freuen uns auf Deinen Besuch! Wir wünschen jetzt schon ein tolles Schiesserlebnis mit viel Freude und Guet Schuss!

 

 

             

 

 

SCHIESSPLAN

 

Teilnahmeberechtigung:
Lizenzierte Schützinnen und Schützen, welche Mitglieder der teilnehmenden Vereine sind.
Einzelschützen nehmen nicht am Vereinswettkampf teil.

 

Schiessplatz:
Maseltrangen, "Gufel"  8 Scheiben mit Polytronic -Trefferanzeigesystem;  Anfahrtsweg

 

Schiesstage und Schiesszeiten:

Freitag 28. April 2017     16.00  -  19.00 Uhr
Samstag 29. April 2017 08.00  -  12.00 Uhr und 13.00  -  18.00 Uhr
         
Samstag 06. Mai 2017 08.00  -  12.00 Uhr und 13.00  -  18.00 Uhr
Sonntag 07. Mai 2017

08.00  -  11.00 Uhr

   

 

Standblattausgabe:
Schalteröffnung jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn bis 15 Minuten vor Schluss der publizierten Schiesszeit.

 

Absenden:
Die Gewinner der Vereinswanderpreise und die Einzel- und Kategoriensieger werden zum Absenden vom Freitag, 19. Mai 2017, 19.30 Uhr in die Schützenstube im Gufel Maseltrangen eingeladen.

Es werden keine Ranglisten versandt. Nach dem Absenden können diese von der Homepage (www.msvrufimaseltrangen.ch) heruntergeladen werden.

 

Sportgeräte und Munition:
Alle Gewehre müssen von der Festunternehmung kontrolliert sein. Wer sich dieser entzieht, haftet für daraus entstehende Folgen. Zulassung und Handhabung der Gewehre haben der Schiessordnung des SSV und dem Hilfsverzeichnis für Ordonanzgewehre aus der Schiessordnung des EMD zu entsprechen. Es darf nur die auf dem Schiessplatz abgegebene Munition verschossen werden. Die Hülsen bleiben Eigentum der Festunternehmung.

 

SCHIESSPROGRAMM

(Das Resultat zählt nicht für die Vereinskonkurrenz SSV, resp. nicht für die Kategorien-Einteilung SSV)

Sportgeräte-Kategorien:
Kat A :  Sportgewehre G300m
Kat D :  Stgw57-03
Kat E :  Stgw90, Stgw57-02, Karabiner
Trefferbild: Scheibe A10
Schusszahl: 12 Schuss
Programm: 2 obligatorische Probeschüsse
6 Schuss Einzelfeuer
4 Schuss Seriefeuer am Schluss gezeigt
Stellungen: Standardgewehre und Karabiner :
Sturmgewehre :
Freigewehre und Sportgewehre Damen :
liegend frei
ab Zweibeinstütze
nicht liegend
Stellungserleichterung: Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen.
Zeitlimite: Dem Schützen steht die Scheibe während 10 Minuten zur Verfügung.
Teilnahmegebühr: Junioren Fr. 10. --   (Doppelgeld 1.90; Munition 4.20; Abgaben 1.50; Schussgeld 2.40)
Fr. 22.--   (Doppelgeld 13.90; Munition 4.20; Abgaben 1.50; Schussgeld 2.40)
Auszeichnung:
90 und mehr Punkte für Freigewehr und Standardgewehr
86 und mehr Punkte für Stgw57-03
84 und mehr Punkte für Stgw90, Stgw57-02 und Karabiner

Junioren (U21) und Veteranen erhalten die Auszeichnung 2 Punkte tiefer, Junioren (U17) und SV 3 Punkte tiefer.

Naturalgabe, Kranzabzeichen oder Kranzkarte des SG KSV zu Fr. 10.--
Spezialauszeichnung: Schützenkönig, Veteranen-, Junioren- und DamensiegerIn, sowie Kategoriensieger gemäss SSV (Art. 49)
Junioren können die Spezialauszeichnung in der Kategorie Armeegewehr sowie beim Sportgewehr erzielen.
Ein/e Teilnehmer/in kann nur eine Spezialauszeichnung gewinnen.
Rangordnung: 1. Tiefschüsse, 2. Tiefschüsse der Serie in 100-er Wertung, 3. Resultat vom Vorjahr.
Rangeur: In der Reihenfolge der gelösten Standblätter. Eine Scheibenreservation ist nicht möglich.
Zeigeordnung: Die Schusslage und der Schusswert werden auf dem Monitor angezeigt.

 

VEREINSWETTKAMPF

Der Vereinswettkampf erfolgt in 4 Kategorien, gemäss Einteilung des SSV.
Das Vereinsresultat wird berechnet laut dem Reglement für den Vereinswettkampf Gewehr SSV 300m SW-300 (3.20.01 d) Punkt 5 Vereinsresultat.

1. Kategorie :
2. Kategorie :
3. Kategorie :
4. Kategorie :
12 Pflichtresultate
10 Pflichtresultate
8 Pflichtresultate
6 Pflichtresultate

 

Anmeldung:
Die definitive Anmeldung der Vereine hat bis spätestens 14. April 2017 an Kurt Zimmermann, Wannenstrasse 4, 8718 Schänis zu erfolgen.
( E-Mail: fruehlingsschiessen@msvrufimaseltrangen.ch )

  

Vereinsdoppel  (freiwillig)
Wird der Vereinsdoppel gewünscht, ist gleichzeitig mit der Anmeldung der Betrag von CHF 45.-- auf unser Konto 32´384.01 (IBAN: CH10 8130 2000 0032 3840 1) bei der Raiffeisenbank Schänis einzuzahlen.

 

Vereinsauszeichnungen:
Alle Vereine, welche den Vereinsdoppel bezahlen, erhalten ein wertvolles Likör-Set als Erinnerungspreis.

 

Zudem sind folgende Wanderpreise für alle Vereine ausgesetzt:
Punkthöchster Verein der 1. Kategorie, gestiftet von Roger Schwitter, Die Mobiliarversicherung, Schänis
Punkthöchster Verein der 2. Kategorie, gestiftet von Spielmann & Partner AG, Büchsenmacherei, Schänis
Punkthöchster Verein der 3. Kategorie, gestiftet von Landi LINTH Schänis-Kaltbrunn, Schänis
Punkthöchster Verein der 4. Kategorie, gestiftet von Trulli Kaminbau AG, Mühlehorn
Verein mit der grössten Teilnehmerzahl, gestiftet von Judith Kessler, Coiffeurgeschäft, Galgenen

 

Reglement für die Wanderpreise:
Die Wanderpreise haben eine Laufzeit von 6 Frühlingsschiessen. Die Sieger erhalten den Wanderpreis für ein Jahr zugesprochen und sind dafür verantwortlich, dass derselbe am 1. Schiesstag des folgenden Jahres in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird. Nach sechs durchgeführten Festen wird jener Verein endgültig Gewinner, welcher den Wanderpreis am meisten gewonnen hat. Sind es mehrere Vereine, so entscheidet das höchste Durchschnittsresultat aus allen in der entsprechenden Kategorie absolvierten Schiessen. Pro Verein wird nur ein Kategorien-Wanderpreis abgegeben. Ist ein Verein in mehr als einer Kategorie gewinnberechtigt, wird der Wanderpreis in der höher gestuften Kategorie abgegeben. Für den Wanderpreis mit der grössten Beteiligung bei gleicher Anzahl Schützen: 1. Anzahl Junioren, 2. höhere Anzahl Schützen vom Vorjahr.

 

Besondere Bestimmungen:
Alle Teilnehmer sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Weitere Ansprüche werden vom OK des Gasterländer Frühlingsschiessens abgelehnt. Im übrigen gelten die bestehenden Verordnungen des SSV. Allfällige Unstimmigkeiten müssen bis spätestens am letzten Schiesstag, 12.00 Uhr dem OK-Präsidenten gemeldet werden. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

8723 Maseltrangen, November 2016

 

MILITÄRSCHÜTZENVEREIN  RUFI-MASELTRANGEN

Der Präsident des OK:
Ivo Duft
Federistrasse 12, 8718 Schänis
Tel. 055 615 26 91 / 079 506 52 11
Der Aktuar des OK:
Ernst Morger

Kirchberg, 17.12.2016
St. Gallischer Kantonalschützenverband:


Geschäftsstelle:
Ursula Schönenberger

  

  

             

  

  

Zur Erinnerung:

Um Schiessunfällen vorzubeugen sind vor dem Betreten des Schützenhauses die Waffen zu kontrollieren: